verfügbare Wasser ausreicht, für gewerbliche und sonstige Zwecke abzugeben; 5. Schmutzwasserbeseitigungsanlagen zu planen, zu errichten, zu übernehmen, zu ... Satzungen. (3) Der Verband ist eine Vollstreckungsbehörde gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 5 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Brandenburg in der Fassung ... (4) Der Verband kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben Dritter bedienen. (5) Der Verband darf Angestellte und Arbeiter beschäftigen. (6) Der Verband ist