htungen bis zu einem Wert von 5.000,00 €. (4) Die Verbandsversammlung ist Dienstvorgesetzter des Verbandsvorstehers. (5) In Angelegenheiten, die den V ... 92 • Für die Stadt Rhinow 37.653,72 • Für die Gemeinde Seeblick 14.813,25 § 5 1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für ... festgesetzt. Rathenow, den 22.03.2011 gez. Dr. B. Schröder Landrat Gemäß § 67 Abs. 5 BbgKVerf wird darauf hingewiesen, dass jeder Einsicht in die Haushaltssatzung