Rathenow, den 18.12.2007 gez. Dr. B. Schröder Landrat Gemäß §§ 5 Abs. 6, 63 LKrO i.V.m. 78 Abs. 5 GO wird darauf hingewiesen, dass jeder Einsicht in die Ha ... Falkensee 1,1341 • Für die Stadt Ketzin 0,4419 • Für die Gemeinde Milower Land 5,0238 • Für die Stadt Nauen 1,6842 • Für die Stadt Premnitz 0,6364 • Für die ... überschreiten 2.2. sächlichen Verwaltungs- und Betriebsausgaben (Hauptgruppe 5/6), die den Betrag von 10.000 € überschreiten oder darüber hinaus ab 50 %,