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Das Sozialgesetzbuch XII regelt u. a. für behinderte Menschen einen Individualanspruch zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft. Diesem Ziel dient auch die durch den Landkreis Havelland in Kraft gesetzte "Fahrkostenregelung" für außergewöhnlich Gehbehinderte und ihnen gleichgestellte Personen.
Personen, die aus behinderungsbedingten Gründen öffentliche Verkehrsmittel nicht nutzen können, haben bei Erfüllung der Voraussetzungen die Möglichkeit, den Behindertenfahrdienst in Anspruch zu nehmen. Organisiert wird dieser im Landkreis Havelland durch den Lebens-, Alters- und Behindertenfahrdienst (LAB) in Rathenow.
Der Berechtigte zahlt dann nur einen Eigenanteil in Höhe des entsprechenden ÖPNV-Fahrausweises.
Ausgenommen sind Fahrten, deren Finanzierung durch andere Kostenträger, wie z.B. Krankenkassen oder die Agentur für Arbeit abgedeckt werden.
Die Antragstellung erfolgt in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee.
Die Antragsformulare liegen im Bürgerservicebüro vor.