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Aufstallung von Geflügelbeständen in Risikogebieten aufgehoben

Die Freilandhaltung von Geflügel ist wieder in allen Gebieten des Landkreises Havelland möglich.

Die Freilandhaltung von Geflügel ist wieder in allen Gebieten des Landkreises Havelland möglich. Die Kreisverwaltung hat am heutigen Freitag, den 8. April 2022, eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung erlassen, mit der die seit Anfang Januar geltende Aufstallung von Geflügelbeständen in Risikogebieten zum Schutz gegen die Geflügelpest aufgehoben wird. Betroffen waren der Bereich der Niederung Untere Havel/Gülper See sowie die Stadt Ketzin/Havel mit den Gemarkungen Ketzin, Falkenrehde und Etzin.

Dort war per Allgemeinverfügung vom 6. Januar 2022 die Aufstallung angeordnet worden, nachdem das Landesministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz einen Erlass zur Aufstallung von Hausgeflügel herausgegeben hatte. Aufgrund der Entspannung des Infektionsgeschehens in den vergangenen Wochen und der aktuellen Risikoeinschätzung im Land Brandenburg und in den angrenzenden Bundesländern kann die Aufstallungspflicht nun wieder entfallen. Die entsprechende tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt 16/2022 des Landkreises Havelland zu finden.