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Neue Corona-Verordnung ab 16. September

Die Hospitalisierungsinzidenz wird neuer Leitindikator. Quarantäneregelungen in Kitas und Schulen werden vereinheitlicht.

Das Brandenburger Landeskabinett hat am Dienstag eine neue Corona-Umgangsverordnung beschlossen. Diese tritt am heutigen Donnerstag, den 16. September 2021, in Kraft und gilt bis einschließlich 13. Oktober 2021. Mit der Verordnung wird die sogenannte Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz neuer Leitindikator zur Beurteilung der pandemischen Lage in Brandenburg.

Zur Beurteilung der Corona-Lage wird im Land Brandenburg nun als wichtigster Indikator die landesweiteSieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz betrachtet. Diese gibt an, wie viele Personen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage mit einer Covid-19-Erkrankung stationär in einem Krankenhaus aufgenommen wurden. Ein anderer Indikator ist weiterhin die regionale Sieben-Tage-Inzidenz, die das lokale Infektionsgeschehen abbildet. Des Weiteren sollen künftig die verfügbaren intensivmedizinischen Betten und deren Auslastung sowie die Impfquote berücksichtigt werden. Bei signifikanten Veränderungen der Indikatoren wird die Landesregierung über angemessene Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beraten, um insbesondere eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.

Weiterhin wurde mit der nun mittlerweile dritten Umgangsverordnung ein einheitlicher Rahmen zu Quarantäneregelungen in Schulen und Kitas geschaffen. Damit wurde ein Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 6. September 2021 umgesetzt. Beim Auftreten eines Infektionsfalles beispielsweise in einer Schulklasse soll das zuständige Gesundheitsamt die folgenden Quarantäneanordnungen für Kontaktpersonen nun auf möglichst wenige Personen beschränken. Bei asymptomatischen Kontaktpersonen soll die Quarantäneanordnung zudem frühestens nach fünf Tagen bei Vorlage eines negativen Tests aufgehoben werden können.

Im Falle eines mit dem Coronavirus infizierten Schülers soll die Quarantäneanordnung des Gesundheitsamtes insbesondere auf Schüler eingegrenzt werden, die engen Kontakt zur infizierten Person hatten. Gleiches gilt entsprechend beim Auftreten eines Infektionsfalles in einer Kindertagesstätte oder Kindertagespflegestelle. Als enge Kontaktpersonen gelten auch die Eltern von Infizierten, für die grundsätzlich ebenfalls eine Quarantäne von zehn Tagen angeordnet wird. Geimpfte und genesene Personen sind von der Quarantäne befreit.

Eine Verkürzung der Quarantäne für enge Kontaktpersonen ist derweil im Rahmen einer Freitestung möglich. Diese kann ab dem fünften Tag mittels PCR-Test oder ab dem siebten Tag mittels Schnelltest erfolgen. Beendet werden kann die Quarantäne aber erst, wenn das Testergebnis dem Gesundheitsamt beispielsweise per Email über  terminvereinbarung@havelland.de vorliegt. Anschließend erhält die betreffende Person einen Änderungsbescheid über eine verkürzte Quarantäne.

Die sogenannte 3G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete) bleibt mit der neuen Umgangsverordnung bestehen und gilt in Landkreisen und kreisfreien Städten ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 20. Sie betrifft zum Beispiel folgende Bereiche: Innengastronomie, touristische Übernachtungen, Reisebusreisen, Indoor-Sportanlagen und Innen-Spielplätze, Kinos, Theater sowie körpernahe Dienstleistungen, bei denen die Art der Dienstleistung das Tragen einer Maske nicht zulässt.

Zu einer weiteren Änderung der Umgangsverordnung gehört die 2G-Regel, die die bisherige 3G-Regel ergänzen kann. Mit dieser Regelung können beispielsweise Kultureinrichtungen, Veranstalter und Restaurantbetreiber selbst entscheiden, ob sie getestete Personen einlassen oder nicht. Dafür könnten bisher geltende Corona-Einschränkungen entfallen. Eine Inanspruchnahme des 2G-Modells ist dem zuständigen Gesundheitsamt vorher jedoch schriftlich anzuzeigen.

Die aktuellen Corona-Zahlen aus dem Havelland:

Im Landkreis Havelland sind mit Stand vom heutigen Donnerstag, den 16. September 2021, seit Beginn der Corona-Pandemie insgesamt 6781 Personen positiv auf Covid-19 getestet worden. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt aktuell bei 38,9.