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Schulstart mit Maskenpflicht

Eine neue Corona-Umgansverordnung hat am Mittwoch das Brandenburger Landeskabinett beschlossen. Die bestehenden Corona-Schutzmaßnahmen werden dadurch ab 1. August 2021 grundsätzlich fortgeführt.

Neue Corona-Umgangsverordnung ab 1. August in Kraft

Eine neue SARS-CoV-2-Umgansverordnung hat am Mittwoch das Brandenburger Landeskabinett beschlossen. Die bestehenden Corona-Schutzmaßnahmen werden dadurch ab 1. August 2021 grundsätzlich fortgeführt, es gibt jedoch auch ein paar Änderungen. Die neue Verordnung gilt zunächst bis zum 28. August 2021.

Im Grundsatz gelten weiterhin die Hygieneregeln und -empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, das heißt ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen sowie das Tragen einer medizinischen Maske in Innenräumen, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann. Für die Bewirtung in Innenräumen von Restaurants, die Beherbergung von Gästen in Hotels und Pensionen, Dienstleistungen und andere Bereiche gilt weiterhin eine Testpflicht ab einer regionalen 7-Tage-Inzidenz von 20. Eine inzidenzunabhängige Testpflicht soll dagegen in den Schulen, aber auch bei Festivals, in Clubs und Diskotheken für mehr Sicherheit sorgen.

Überall dort, wo in der neuen Umgangsverordnung ein Testnachweis vorgesehen ist, sind jedoch Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ausgenommen. Diese werden für den Schulbesuch ohnehin mindestens zweimal wöchentlich getestet. Die Testpflicht in Schulen besagt, dass der Zutritt zur Schule sowie die Teilnahme am Unterricht nur erlaubt sind, wenn an zwei von der jeweiligen Schule bestimmten Tagen pro Woche ein negativer Testnachweis erfolgt. Selbsttests sind hierbei zulässig.

Das neue Schuljahr beginnt in Brandenburg zudem für alle Schüler mit der Verpflichtung in den Innenbereichen der Schulen eine medizinische Maske zu tragen (außer im Sportunterricht). Ab dem 21. August 2021 gilt diese Maskenpflicht nur noch ab der Jahrgangsstufe 7.

Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter sind nach der neuen Verordnung unter Auflagen mit mehr als 1000 Besuchern möglich. Ab 1000 Gästen ist die Personenzahl dabei aber auf höchstens 50 Prozent der regulären Besucherkapazität der jeweiligen Veranstaltungseinrichtung begrenzt, wenn die Einhaltung des Abstandsgebots sichergestellt werden kann. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer dauerhaften 7-Tage-Inzidenz über dem Wert von 35 ist die Personenzahl für Veranstaltungen auf höchstens 5000 gleichzeitig Teilnehmende begrenzt. In Innenräumen gilt dabei ab einer 7-Tage-Inzidenz von 20 eine Testpflicht. Unter freiem Himmel gilt eine Testpflicht für Veranstaltungen mit mehr als 750 gleichzeitig Teilnehmenden.

Unabhängig vom Anlass sind private Feiern und Zusammenkünfte im Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis mit bis zu 100 gleichzeitig Anwesenden unter freiem Himmel und bis zu 50 Gästen in geschlossenen Räumen möglich. Geimpfte und Genesene zählen bei privaten Treffen nicht mit.

In Krankenhäusern und Pflegeheimen müssen Besucher entsprechend der neuen Umgangsverordnung nicht mehr zwingend eine FFP2-Maske tragen, hier reicht ab 1. August 2021 eine medizinische Maske.            Bei religiösen Veranstaltungen sowie in Kultureinrichtungen (z. B. Museen, Planetarien, Bibliotheken) kann außerdem in geschlossenen Räumen der Abstand zwischen festen Sitzplätzen auf bis zu einem Meter verringert werden.

Erleichterungen gibt es auch für Bildungs- sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen (zum Beispiel Hochschulen, Musik- und Kunstschulen, Volkshochschulen, Fahrschulen). Dort gilt das Abstandsgebot nicht mehr. In betreffenden Einrichtungen sind ferner Selbsttests zulässig, sollte die 7-Tage-Inzidenz über 20 liegen. Hinsichtlich der Maskenpflicht gilt, dass in den Innenbereichen die Maske abgenommen werden kann, wenn sich alle Personen auf einem festen Sitzplatz aufhalten und zwischen den Sitzplätzen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird.

Aktuelle Corona-Zahlen im Havelland

Im Havelland liegt der Corona-Inzidenzwert mit Stand vom Freitag, 30. Juli 2021, bei 9,2 (Wert der Vorwoche: 12,3). In der zurückliegenden Woche hat es im Landkreis 15 Corona-Neuinfektionen gegeben. Insgesamt sind seit Beginn der Corona-Pandemie 6323 Personen aus dem Havelland positiv auf Covid-19 getestet worden, 182 Havelländer sind mit der Erkrankung verstorben.

Weitere Informationen zum Coronavirus hat der Landkreis Havelland auf seiner Internetseite unter www.havelland.de/coronavirus zusammengestellt.