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Weitere Lockerungen der Corona-Regeln

Die Landesregierung Brandenburgs hat am Dienstag dieser Woche weitere Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen.

Die Landesregierung Brandenburgs hat am Dienstag dieser Woche weitere Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen. Diese sind bereits am Donnerstag, 3. Juni 2021, in Kraft getreten und gelten zunächst bis zum 24. Juni 2021.

Unter Beachtung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln können sich nun wieder mehr Menschen treffen. Private Treffen sind grundsätzlich ohne Personenbegrenzung mit Angehörigen des eigenen sowie eines weiteren Haushaltes zulässig. Kommen mehr als zwei Haushalte zusammen, sind insgesamt bis zu zehn Personen erlaubt. Abweichend dazu sind private Feiern zu besonderen Anlässen (z.B. Verlobung, Hochzeit, Geburtstag, Abschlussfeier) unter freiem Himmel mit bis zu 70 und in geschlossenen Räumen mit bis zu 30 zeitgleich anwesenden Gästen möglich.

Für Veranstaltungen mit und ohne Unterhaltungscharakter gelten nun die gleichen Personenobergrenzen. Diese sind unter freiem Himmel mit bis zu 500 und in geschlossenen Räumen mit bis zu 200 zeitgleich Anwesenden gestattet. Dabei gelten jeweils folgende Voraussetzungen:

  • Zutritt nur für Personen ohne Covid-19-Symptome,
  • Steuerung und Beschränkung des Zutritts,
  • Einhaltung des Abstandsgebotes,
  • Maskenpflicht,
  • Erfassen von Personendaten in einem Kontaktnachweis zur Kontaktnachverfolgung,
  • regelmäßiges Lüften in geschlossenen Räumen.

Für Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter gelten zusätzlich eine Testpflicht für alle Besucher ab sechs Jahren (bzw. Impf- oder Genesenennachweis) sowie eine vorherige Terminvergabe.

An Versammlungen und Demonstrationen unter freiem Himmel (ausschließlich ortsfest) können bis zu 1000 Personen teilnehmen. Veranstalter müssen dabei auf Grundlage eines Hygienekonzeptes sicherstellen:

  • Einhaltung des Abstandsgebotes,
  • Steuerung und Beschränkung des Zutritts und Aufenthalts,
  • Maskenpflicht.

Für die Gastronomie entfällt mit den neuen Lockerungen die Pflicht zur Terminvereinbarung. Außerdem kann unter Auflagen nun auch die Innengastronomie öffnen. Folgendes müssen gastronomische Betriebe auf Grundlage eines Hygienekonzeptes sicherstellen:

  • Testpflicht für alle Besucher ab sechs Jahren (bzw. Impf- oder Genesenennachweis) – gilt nicht, wenn ausschließlich Außengastronomie geöffnet ist,
  • Steuerung und Beschränkung des Zutritts und Aufenthalts,
  • Zutritt nur für Personen ohne Covid-19-Symptome,
  • Erfassen von Personendaten in einem Kontaktnachweis zur Kontaktnachverfolgung,
  • Tragen einer medizinischen Maske, wenn der feste Platz verlassen wird,
  • an einem Tisch dürfen nur Gäste aus höchstens zwei Haushalten platziert werden; wenn Tische groß genug sind, dürfen an einem Tisch Gäste aus mehr als zwei Haushalten sitzen, sofern das Abstandsgebot zwischen allen Gästen eingehalten wird,
  • zwischen den Gästen unterschiedlicher Tische sowie in Wartesituationen muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden,
  • in den Innenbereichen muss regelmäßig gelüftet werden.

Alle Geschäfte des Einzelhandels können derweil wieder ohne Terminvereinbarung öffnen.

Sport ist nun grundsätzlich unter Auflagen auf allen Sportanlagen erlaubt. In geschlossenen Räumen gilt dabei:

  • Steuerung und Beschränkung des Zutritts und Aufenthalts,
  • Zutritt nur für Personen mit Terminbuchung, ohne Covid-19-Symptome und mit negativem Testergebnis,
  • Erfassen von Personendaten in einem Kontaktnachweis zur Kontaktnachverfolgung,
  • Maskenpflicht in den Umkleideräumen,
  • Untersagung der gemeinsamen Ausübung von Kontaktsport mit mehr als 30 Sportlern,
  • regelmäßiges Lüften.

Auf Sportanlagen unter freiem Himmel ist die Symptomfreiheit die einzige Voraussetzung.

Seit dem 3. Juni 2021 dürfen auch Freibäder öffnen. Für sie gibt es folgende Vorgaben:

  • Zutritt nur für Personen ohne Covid-19-Symptome,
  • Einhaltung des Abstandsgebotes,
  • Steuerung und Beschränkung des Zutritts und Aufenthalts,
  • Erfassen von Personendaten in einem Kontaktnachweis zur Kontaktnachverfolgung,
  • zeitgleich höchstens 500 Besucher.

Auch für Theater, Kinos und ähnliche Einrichtungen ist die Öffnung wieder möglich. Dort gilt:

  • Vorlage eines negativen Tests,
  • in geschlossenen Räumen bis zu 200 und unter freiem Himmel bis zu 500 zeitgleich Anwesende,
  • Abstand zwischen den Sitzplätzen kann auf bis einen Meter verringert werden, dann besteht jedoch Maskenpflicht,
  • Maskenpflicht entfällt bei festen Sitzplätzen mit Mindestabstand von 1,5 Metern.

Touristische Übernachtungen sind weiterhin zunächst nur in Ferienwohnungen und -häusern, auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen sowie auf Charterbooten zulässig. Unterkünfte müssen hierbei aber nicht mehr zwingend über eigene Sanitäranlagen verfügen, da jetzt auch sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen zum Beispiel auf Campingplätzen genutzt werden können. Dort ist dann jedoch eine medizinische Maske zu tragen und der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Außerdem muss die Raumluft regelmäßig durch Frischluft ausgetauscht werden. Ansonsten gilt weiterhin, dass die Gäste keine Covid-19-Symptome haben dürfen und vor Beginn der Beherbergung einmalig negativ auf eine Corona-Infektion getestet wurden. Pro Wohneinheit sind Personen aus höchstens zwei Haushalten gestattet.

Ab dem 11. Juni 2021 sind auch touristische Übernachtungen in Hotels und Pensionen wieder erlaubt. Vor Beginn der Beherbergung und jeweils nach Ablauf von 72 Stunden müssen Gäste dabei einen negativen Testnachweis vorlegen.

Auch Schwimmbäder, Saunen und Wellnesszentren können dann wieder öffnen. Mit einem Hygienekonzept müssen sie dazu Folgendes sicherstellen:

  • Zutritt nur nach Terminvergabe (gilt nicht bei ausschließlich Außenflächen), keine Covid-19-Symptome und Vorlage eines negativen Testergebnisses (gilt nicht für Kinder unter sechs Jahren),
  • Steuerung und Beschränkung des Zutritts und Aufenthalts,
  • Erfassen von Personendaten in einem Kontaktnachweis zur Kontaktnachverfolgung,
  • Einhaltung des Abstandsgebotes,
  • Maskenpflicht bei der Nutzung von Umkleideräumen,
  • in geschlossenen Räumen muss regelmäßig gelüftet werden.

Dampfsaunen und Dampfbäder sind unterdessen weiter für den Publikumsverkehr zu schließen.

Im Havelland liegt der Corona-Inzidenzwert mit Stand vom Freitag, 4. Juni 2021, bei 22,7 (Wert der Vorwoche: 31,3). In der zurückliegenden Woche hat es im Landkreis 37 Corona-Neuinfektionen gegeben. Insgesamt sind seit Beginn der Corona-Pandemie 6248 Personen aus dem Havelland positiv auf Covid-19 getestet worden, 181 Havelländer sind mit der Erkrankung verstorben (Vorwoche: 180). Im Zusammenhang mit den Corona-Neuinfektionen der zurückliegenden Woche wurden durch das havelländische Gesundheitsamt 148 Kontaktpersonen unter Quarantäne gestellt. Insgesamt werden derzeit 257 Personen in Quarantäne telefonisch durch das Gesundheitsamt betreut.

Weitere Informationen zum Coronavirus hat der Landkreis Havelland auf seiner Internetseite unter www.havelland.de/coronavirus zusammengestellt.