vom 11. November 2004, Gesch.Z.: T5.31/63311/63, erteilte die zuständige Behörde, das Landesumweltamt Brandenburg, die Zustimmung zum Ausschluss von Abfällen ... unter Berücksichtigung einer entsprechenden Genehmigung der zuständigen Behörde sowie unter Berücksichtigung der vorhandenen Kapazitäten Zuweisungen für ... von Abs. 1 und Abs. 2 kann der Landkreis mit Zustimmung der zuständigen Behörde allgemein durch amtliche Bekanntmachung oder im Einzelfall durch Anordnung