Mitglieder des Kreistages haben mehrheitlich beschlossen: Die Einwendungen Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 (vgl. BV-0035/08) werden zurückgewiesen. Beschluss – Nr.: ... : 1 Die Richtlinie wird mit Beschluss des Kreistages außer Kraft gesetzt. 2 Der Ausschuss Soziales, Bildung, Kultur, Sport und Gesundheit des Landkreises