nimmt nach § 1 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG) die Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr. Nach § 6 Abs ... Ordnungsbehörde die Möglichkeit, in ihrem Bezirk die Befugnisse einer anderen Behörde auszuüben. Hiernach besteht somit auch die Möglichkeit, dass eine in der ... Mittels aufgrund der derzeitigen Rechtslage und Genehmigungspraxis der Bundesbehörden innerhalb von Ortschaften nach Pflanzenschutzgesetz nur mit Bodengeräten