BbgBadV) vom 06.02.2008 (GVBl. II Nr. 5 S. 78) bestimmt die zuständige Behörde, hier: das Gesundheitsamt, die auszuweisenden Badegewässer und fördert gemäß ... Aufstellung und wesentlichen Änderung der Abfallwirtschaftskonzepte diejenigen Behörden und Einrichtungen, deren öffentliche Belange berührt sind, sowie die Ö