und des § 19 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG) vom 21.08.1996 (GVBl.I/96, [Nr.21], S. 266), zuletzt ... Ordnungsbehörde die Möglichkeit, in ihrem Bezirk die Befugnisse einer anderen Behörde auszuüben. Hiernach besteht somit auch die Möglichkeit, dass eine in der