3 Satz 1 Geflügelpest-Verordnung unverzüglich anzuzeigen. Die hiesige Behörde stellt dem Tierhalter über diese Anzeige eine Bestätigung aus. 5. Gem. § ... Entschädigung auslösenden Fall eine erlassene Rechtsverordnung oder eine behördliche Anordnung schuldhaft nicht befolgt. 6. Wer Geflügel nicht ausschließlich ... erhoben werden. Dieser ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der o. g. Behörde einzulegen. Das Verwaltungsgericht Potsdam, Allee nach Sanssouci 6, 14471