vorbehaltlich des Absatzes 4 stimmen die zuständigen einzelstaatlichen Behörden dem Artikel 8 ( 1 ) Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission zusammen ... oder Haltung einer begrenz ten und von den zuständigen einzelstaatlichen Behörden spezifizierten Anzahl von Exemplaren bestimmter Tier und Pflanzenarten ... zeitlichen und örtlichen Umstände der Ausnahme genehmigungen ; d ) die Behörde, die befugt ist , zu erklären , daß die erfor derlichen Voraussetzungen