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Denkmalrechtliche Erlaubnis (Umgebungsschutz)

Häufig kommt auch der Fall vor, dass ein Gebäude selbst zwar nicht als Denkmal geschützt ist, aber aufgrund der Nachbarschaft zu einem Baudenkmal bei Baumaßnahmen dennoch denkmalrechtliche Aspekte zu beachten sind. In diesem Fall spricht das Denkmalrecht von einem so genannten Umgebungsschutz. Wo und wie weit dieser genau gilt, kann nicht pauschal gesagt werden: Hier spielt kein fest definierter Umkreis, sondern vielmehr das tatsächliche Erscheinungsbild des Denkmals eine Rolle. Ist ein Baudenkmal z.B. hinter einer dicht bewachsenen Grünfläche verborgen, ist der Umgebungsschutz anders zu beurteilen, als wenn es auf einer freien Fläche weithin sichtbar ist. Insbesondere bei Gebäuden aus der Barockzeit oder dem Klassizismus spielten so genannte Sichtachsen eine wichtige Rolle, daher greift der Umgebungsschutz hier manchmal recht weit. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Bauvorhaben den Umgebungsschutz eines Denkmals berührt, sprechen Sie uns gern an.