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Anschriftenänderung

Sie sind innerhalb des Landkreises Havelland umgezogen und müssen deshalb die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I ändern lassen?
Dann müssen Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein in der Zulassungsbehörde vorlegen. Dort werden die neuen Daten auf der Zulassungsbescheinigung Teil I aktualisiert und abgesiegelt.

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie noch einen alten Fahrzeugschein haben und keine Zulassungsbescheinigung Teil 1, muss der alte Fahrzeugbrief ebenfalls vorliegen. Diese Papiere werden im Zuge der Änderung in die neue Variante umgetauscht. 

  • die Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
  • den Fahrzeugbrief, falls für Ihr Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt worden ist,
  • gültige  Hauptuntersuchung (HU), im Zweifelsfall kann der Original Bericht verlangt werden
  • als Bürger eines EU-Mitgliedstaates Ihren gültigen Personalausweis bzw. Reisepass, ansonsten Ihren Reisepass mit Aufenthaltserlaubnis, ggf. Vollmacht
  • als juristische Person des Privatrechtes, den Handelsregisterauszug und die Gewerbeanmeldung (nicht älter als drei Jahre).

Rechtsgrundlagen