Bereits vor Beginn einer Pferdehaltung müssen zukünftige Halterinnen und Halter eine ganze Reihe an rechtlichen Vorschriften beachten. Eine Pferdehaltung ist nur zulässig, sofern tierschutzrechtliche, baurechtliche und umweltrechtliche Regelungen gleichwertig eingehalten werden. So sieht der Gesetzgeber grundsätzlich vor, dass Tierhaltungen insgesamt im Einklang mit dem örtlichen Naturhaushalt stehen müssen.
Die umweltrechtlichen Vorgaben orientieren sich am natürlichen Verhalten, insbesondere dem Bewegungsdrang, von Pferden, die bis zu 40 km täglich zurücklegen können. Die ungehinderte, natürliche Wanderung wildlebender Tiere verhindert beispielweise eine irreversible Schädigung der Vegetationsdecke. Die Tiere ziehen aufgrund von Futtermangel auf abgegrasten Flächen ständig weiter. So verteilen sich die Ausscheidungen in freier Wildbahn als natürlicher Dünger gleichmäßig auf den Flächen, ohne dabei zu einer Überdüngung zu führen. Auf diese Weise bleibt die Natur im Gleichgewicht.
Die umweltrechtlichen Anforderungen gehen über den industriellen Tierhaltungsstandard in Deutschland hinaus. Die wasserrechtlichen Anforderungen können Sie aus den aufklappbaren Frageboxen entnehmen.
Die untere Wasserbehörde empfiehlt Interessenten, vor dem Erwerb einer Pferdehaltungsanlage oder von Flächen zur Pferdehaltung beim Umweltamt zu erfragen, ob die umweltrechtlichen Vorgaben ordnungsgemäß eingehalten werden.
Im Landkreis Havelland existieren aktuell zahlreiche Pferdehaltungsanlagen, welche Verstöße gegen umweltrechtliche Vorgaben aufweisen. Die untere Wasserbehörde bearbeitet die vorliegenden Problemfälle im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen sowie dem Schutzstatus des Tierhaltungsstandortes.