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Der Eichenprozessionsspinner befällt vor allem Eichen. Problematisch sind nicht die Falter selbst, sondern die Raupen und ihre feinen Brennhaare. Diese können Hautreizungen, starken Juckreiz, Augenreizungen und Atembeschwerden auslösen. Auch alte oder verlassene Nester können noch gesundheitlich relevant sein.
Bitte beachten Sie:
Auf privaten Grundstücken sind grundsätzlich die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer für den Umgang mit befallenen Bäumen verantwortlich. Die Entfernung von Nestern sollte nicht eigenständig, sondern durch eine geeignete Fachfirma erfolgen.
Bei Befall an öffentlichen Straßen, Wegen, Spielplätzen, Schulen, Kitas oder Grünanlagen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stadt oder Gemeinde, insbesondere an das Ordnungsamt bzw. Grünflächenamt. Bei Befall im Wald ist die Forstverwaltung zuständig. Bei gesundheitlichen Fragen kann das Gesundheitsamt Auskunft geben.
Die untere Naturschutzbehörde ist nicht für die Bekämpfung oder Entfernung des Eichenprozessionsspinners zuständig.
Sind aufgrund eines Befalls Baumfällungen, erhebliche Rückschnitte oder Maßnahmen in Schutzgebieten vorgesehen, sind die naturschutzrechtlichen Schutzvorschriften zu beachten. Vor Durchführung der Maßnahme ist Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde zu halten.