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Eingliederungshilfe für Behinderte nach dem SGB IX
Antragsberechtigt sind Personen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert sind oder davon bedroht sind.
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhindern oder deren Folgen zu beseitigen. Des Weiteren soll die Behinderung gemildert und den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht oder erleichtert werden.
Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrages ist das Sozialamt des Landkreises Havelland.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee zu stellen.
Die Antragsformulare liegen im Bürgerservicebüro vor und sind auch auf der Internetseite des Sozialamtes als PDF-Dokument abrufbar.