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Übernahme von Elternbeiträgen für Tageseinrichtung für Kinder
Für Eltern mit geringem Einkommen gibt es die Möglichkeit, die Übernahme der Betreuungskosten für den Kindergarten, die Kinderkrippe, den Kinderhort oder auch für Tagesmütter unter bestimmten Voraussetzungen zu beantragen.
Hierfür ist u.a. der Nachweis Ihrer Einkünfte erforderlich.
Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrages ist das Referat 52 / Kinder- und Jugendförderung des Landkreises Havelland, hier finden Sie auch weitere Informationen zu diesem Thema.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee zu stellen.
Die Antragsformulare liegen auch im Bürgerservicebüro vor.