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Maul- und Klauenseuche im Land Brandenburg: Verordnung zur Eindämmung läuft zum Ablauf des 17.01. aus

Die durch das Brandenburgische Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz verhängte Verordnung zur Eindämmung der Maul- und Klauenseuche wird nicht verlängert. Die damit verbundenen Einschränkungen treten damit am 18.01.2025 außer Kraft.

Pressemitteilung des MLEUV vom 17.01.2025