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Neuregelung in der Grundsicherung

Ein neues Sozialschutzpaket wurde vom Bund beschlossen und erleichtert in der aktuellen Corona-Zeit den Zugang zu den Leistungen der sozialen Grundsicherung. Bei der Antragstellung stehen die Jobcenter im Landkreis Havelland unterstützend zur Seite.

Ein neues Sozialschutzpaket wurde vom Bund beschlossen und erleichtert in der aktuellen Corona-Zeit den Zugang zu den Leistungen der sozialen Grundsicherung. Bei der Antragstellung stehen die Jobcenter im Landkreis Havelland unterstützend zur Seite. 

Das neue Sozialschutzpaket regelt zum einen das Aussetzen der Vermögensprüfung. Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten behalten. Erst danach greifen wieder die bislang geltenden Regelungen für den Einsatz von Vermögen. Ab dem 01.Juli 2020 entfällt die aktuelle Sonderregelung.

Des Weiteren wird die Übernahme der Kosten für eine Unterkunft erleichtert. Wenn ein Anspruch auf Grundsicherung vorliegt, übernimmt das zuständige Jobcenter die Zahlung der Unterkunft, inklusive Heizung und Nebenkosten. Diese werden bei Neuanträgen, die vom 1. März bis zum 30. Juni 2020 beginnen, für die Dauer von sechs Monaten in der tatsächlichen Höhe anerkannt. Auch an dieser Stelle entfällt die aktuelle Sonderregelung ab dem 01. Juli 2020.

Außerdem ist im Zeitraum der Sonderregelung kein Weiterbewilligungsantrag notwendig. Grundsicherungsleistungen werden in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Für Leistungsberechtigte, die aktuell schon Leistungen beziehen, gilt folgendes: Für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 31. März 2020 bis einschließlich 30. August 2020 enden, werden die Leistungen automatisch weiter bewilligt. In diesen Fällen muss man keinen Weiterbewilligungsantrag stellen. Diese Regelung entfällt ab dem 1. September 2020.

Zur Antragstellung und für ein erstes Gespräch stehen die Jobcenter im Landkreis Havelland telefonisch zur Verfügung, in Nauen unter der 03321/403-9629, in Falkensee unter der 03321/403-9749 und in Rathenow unter der Nummer 03385/551-9863. Weitere Informationen und die jeweiligen Zuständigkeiten der einzelnen Standorte sind auf der Homepage des Jobcenters unter www.jobcenter-havelland.de/site/zustaendigkeiten/ zu finden.