Am 20.10.2025 hatte der Landkreis Havelland eine Allgemeinverfügung (Nr. 3/2025) im Zusammenhang mit der Geflügelpest erlassen, die Teile der Kommunen Nauen, Märkisch Luch und Ketzin/Havel betraf. Hintergrund war der bestätigte Fall von Geflügelpest in einem landwirtschaftlichen Betrieb in Weseram (Potsdam-Mittelmark). Diese Allgemeinverfügung wird zum 24.11.2025 aufgehoben. Für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in diesem Gebiet bedeutet dies, dass frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte wieder transportiert werden dürfen.
Die Auflagen aus den weiteren Allgemeinverfügungen des Landkreises Havelland (Nr. 4/2025 und Nr. 6), die aufgrund bestätigter Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln erlassen wurden, bleiben zunächst bestehen. Im Landkreis Havelland und auch in Nachbarlandkreisen gibt es weiterhin bestätigte Fälle der Geflügelpest bei Wildvögeln. Insbesondere Wildgänse sind hier betroffen. Für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im gesamten Landkreis Havelland gilt zunächst weiterhin die allgemeine Stallpflicht.
Die Aufhebung der Allgemeinverfügung findet sich im Amtsblatt 45/2025.

