die jeweils zuständigen Sozialleistungsträger. 3. Für Widerspruchsverfahren, soweit sie die übertragenen Aufgaben aus diesem Vertrag betreffen, ist der Landkreis ... Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung des Vertrages liegt die gesamte Durchführung der mit diesem Vertrag übertragenen Aufgaben der Kindertagesbetreuung wieder ... die jeweils zuständigen Sozialleistungsträger. 3. Für Widerspruchsverfahren, soweit sie die übertragenen Aufgaben aus diesem Vertrag betreffen, ist der Landkreis