Jahren) 227,00 € in der 2. Altersstufe (6 bis unter 12 Jahren) 299,00 € in der 3. Altersstufe (12 bis unter 18 Jahren) 394,00 € Ab 01.01.2024 beträgt der U ... Jahren) 230,00 € in der 2. Altersstufe (6 bis unter 12 Jahren) 301,00 € in der 3. Altersstufe (12 bis unter 18 Jahren) 395,00 € Auf den Unterhaltsvorschuss ... Einwohnermeldeamt vom antragstellenden Elternteil und Kind (nicht älter als 3 Monate) Bescheid über Waisenbezüge, Nachweise über die letzten drei Unterh
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