landschaftsgerecht wiederherzustellen oder neu zu gestalten (§ 15 Abs. 2 S. 2 BNatSchG). Im Gegensatz dazu erfolgen Ersatzmaßnahmen , wenn die Kompensation ... hier wird das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet (§ 15 Abs. 2 S. 3 BNatSchG). Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen in dem jeweils erfo ... eine Genehmigung der uNB erforderlich (vgl. § 17 Abs. 3 BNatSchG; § 7 Abs. 2 BbgNatSchAG). Antragsunterlagen Gemarkung, Flur, Flurstück (ggf. Flurkarte)
Seite ansehen