Absätzen (3.7.1), (3.7.2) und (3.7.3) unter Nutzung der Kleinmengenwaagen stattfindet. Für die Gebührenerhebung gilt Absatz 3.2, Satz 3 entsprechend. (3.7) Gebühren ... Gebühr nach den in Absatz (3.7) aufgeführten Gebühren entsprechend dem der Zuordnung zum festgestellten Abfallartentyp erhoben. (3.3) Die Gebühren für Abfa ... 0,1 m³ 0,20 m³ 16,82 3. 0,2 m³ 0,30 m³ 25,23 4. 0,3 m³ 0,40 m³ 33,63 5. 0,4 m³ 0,50 m³ 42,04 (3.8.7) Für Abfälle nach Absatz (3.7.4), Schadstoffe aus