weist vorsorglich daraufhin, dass illegale Wasserentnahmen gemäß § 103 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 103 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz mit einer Geldbuße von bis zu ... Aktuelles Stand: 01.07.2025 1. Allgemeinverfügung zur Beschränkung von Wasserentnahmen Die untere Wasserbehörde untersagt mit der Allgemeinverfügung vom ... Ausnahmeantrag schriftlich bei der unteren Wasserbehörde, Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow oder per Fax unter 03321 403-5460 gestellt werden. Die Anträge
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