Absätzen (3.7.1), (3.7.2) und (3.7.3) unter Nutzung der Kleinmengenwaagen stattfindet. Für die Gebührenerhebung gilt Absatz 3.2, Satz 3 entsprechend. (3.7) Gebühren ... Gebühr nach den in Absatz (3.7) aufgeführten Gebühren entsprechend dem der Zuordnung zum festgestellten Abfallartentyp erhoben. (3.3) Die Gebühren für Abfa ... 10,40 3. 0,50 m³ 1,00 m³ 20,80 4. 1,00 m³ 1,50 m³ 31,20 5. 1,50 m³ 2,00 m³ 41,60 6. 2,00 m³ 2,50 m³ 52,00 7. 2,50 m³ 3,00 m³ 62,40 8. 3,00 m³ 3,50 m³ 72