und des § 19 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG) vom 21.08.1996 (GVBl.I/96, [Nr.21], S. 266), zuletzt ... Ordnungsbehörde die Möglichkeit, in ihrem Bezirk die Befugnisse einer anderen Behörde auszuüben. Hiernach besteht somit auch die Möglichkeit, dass eine in der ... Zusammenfassender Bericht zur Querschnittsprüfung der unteren Wasser- und Naturschutzbehörden in den Landkreisen BRB TOP 9. Sonstiges Herausgeber: Landkreis Havelland