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Antragsberechtigt sind folgende Personen, die ihren Wohnsitz im Landkreis Havelland haben:
Die Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz sind nicht einkommens- und vermögensabhängig.
Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrages ist das Sozialamt des Landkreises Havelland.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee zu stellen.