Mit dem Inkrafttreten der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes vom 1. April 2014 ergeben sich wesentliche Neuerungen für Halter von Masttieren der Tierarten ... Nutztierhaltung deutlich zu minimieren. Tierhalter sind verpflichtet, bis zum 1. Juli 2014 erstmalig ihren Bestand an Masttieren über das Herkunftssicherungs- ... mindestens 250 Mastschweine/ Mastferkel, mindestens 10.000 Masthühner oder 1.000 Mastputen halten. Betriebe mit geringfügigen Masttierbeständen sollen von
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