als Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (ÖrE) in den Größen 240 l und 1.100 l zur Verfügung gestellt und am Abholtag, wenn sie herausgestellt werden ... werden, am angeschlossenen Objekt (Grundstück, Gewerbebetrieb, etc.) abgeholt. 1.100 l-Behälter werden vom Grundstück abgeholt und zurückgestellt. Vom Landkreis
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