in Anlage 1 und Anlage 2 genannten Flurstücke sind die jeweiligen Grundstückseigentümer, der Inhaber des Eigenjagdbezirkes sowie die Jagdgenossenschaft Strodehne ... Strodehne, direkt von dieser Entscheidung betroffen. Ich gebe Ihnen, den Grundstückseigentümern, hiermit gemäß § 1 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des ... rensgesetz die Gelegenheit, zu der beabsichtigten Angliederung Ihres Grundstückes an den EJB Herrenbergwiesen bzw. an den GJB Strodehne bis zum 26.03.2025