.................................................. 5 2.6. Private Grundstückseigner .................................................................. ... Ladeeinrichtung an dem gewählten Standort installiert werden. 2.6. Private Grundstückseigner Soll die Ladeeinrichtung nicht in öffentlichem Straßenland, sondern ... (halb-) öffentlichem Grund stehen, bedarf dies der Zustimmung des Grundstückseigentümers. Zu beachten sind hier ggf. die Kriterien für mögliche Fördermaßnahmen
LadeinfrastrukturaufbauElektromobilität im Landkreis Havelland