kiesig-sandigem Sub- strat. Lebensraumverlust durch Gewässerausbau und –unterhaltung, ins- besondere Beseitigung von Kiesbänken, Beeinträchtigungen der W ... Bergerdammkanal, sind als Landesgewässer 1. Ordnung eingestuft. Für die Unterhaltung dieser Gewässer ist das Landesumweltamt zuständig. Alle übrigen Fließgewässer ... Fließgewässer und Gräben sind Gewässer 2. Ordnung, für deren Unterhaltung die Wasser- und Bodenverbände zuständig sind. Im Havelgebiet im Westen des Landkreises