von ihm Beauftragte. § 2 Gebührenpflichtige (1) Gebührenpflichtige sind: (1.1) der Grundstückseigentümer, (1.2) in Fällen ungeklärter Eigentumsverhältnisse ... Verfügungsberechtigte oder der unmittelbare Besitzer, (1.3) der Erbbauberechtigte, (1.4) der Nießbraucher, (1.5) sonstige zur Nutzung des Grundstücks nach § 9 ... für Anlieferungen (1) Im Falle von Anlieferungen insbesondere gem. § 4 Abs. 2 und 6, § 11 Abs. 2, § 12 Abs. 2, §13 Abs. 1, §14 Abs. 1 der Abfallsatzung