Verbindung mit § 63 LKrO zum Erlass einer Nachtragssatzung. 1.1. Als erheblich i.S.d. § 79 Abs. 2 Nr. 1 GO gilt ein Fehlbetrag, der 1,0 v.H. des Gesamtvolumens ... voraussichtliche Gesamtbaukosten den Betrag von 50.000 € b) Ausgaben für die Planung von Baumaßnahmen, die den Betrag von 25.000 € übersteigen. 2. Regelung ... (Hauptgruppe 4), die den Betrag von 250.000 € überschreiten 2.2. sächlichen Verwaltungs- und Betriebsausgaben (Hauptgruppe 5/6), die den Betrag von 10.000 € üb