Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Cookies für Statistikzwecke zulassen. Sie können die Datenschutzeinstellungen anpassen oder allen Cookies direkt zustimmen. Zur Datenschutzerklärung
Nur für die Funktionsweise der Seite erforderliche Cookies zulassen. Einige Cookies sind notwendig, um Ihnen die grundlegenden Funktionen dieser Webseite bereitzustellen und können daher nicht deaktiviert werden.
Wir nutzen auf unserer Internetseite das Open-Source-Software-Tool Matomo. Das Tool verwendet Cookies mit denen wir Besuche zählen können. Diese Textdateien werden auf Ihrem Computer gespeichert und machen es uns möglich, die Nutzung unserer Webseite zu analysieren. Ihre IP-Adresse ist für uns eine anonyme Kennung; wir haben keine technische Möglichkeit, Sie damit als angemeldeten Nutzer zu identifizieren. Sie bleiben als Nutzer anonym.
Wenn Sie mit der Auswertung Ihrer Daten einverstanden sind, dann aktivieren Sie bitte diesen Cookie.
Verarbeitung Ihrer Daten hinweisen. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r des Landkreises Havelland, Platz der Freiheit
Blütezeit der Beifuß-Ambrosie: Tipps zum Umgang mit der…
gemeinsam mit Ärzten, dem Deutschen Wetterdienst, Universitäten und anderen Behörden für 2007 ein Aktionsprogramm zur Bekämpfung der Beifuß-Ambrosie erarbeitet
hen Untersuchungen, Gutachten und Stellungnahmen werden auf Antrag von Behörden, Einrichtungen und Institutionen sowie in Einzelfällen für Bürger durchgeführt
personenbezogenen Daten durch die nachfolgend bestimmte Stelle innerhalb der Behörde verarbeitet: Landkreis Havelland Ordnungs- und Verkehrsamt, Sachgebiet
ca. 20 Tage, bei der Ersatzkarte ca. 5 Tage nach Antragsaufnahme bei der Behörde die Gültigkeit der Unternehmenskarte beträgt 5 Jahre eine Ersatzkarte bekommt
betreffen alle Zulassungsstellen und liegen nicht im Ermessen der jeweiligen Behörde. Erweiterung der Online-Zulassung Auf Grundlage der neuen FZV erweitern
Kfz-Zulassung haben. Bei natürlichen Personen ist für die Zulassung allein die Behörde des Hauptwohnsitzes zuständig. Im Fall von juristischen Personen (Firmen)
personenbezogenen Daten durch die nachfolgend bestimmte Stelle innerhalb der Behörde verarbeitet: Landkreis Havelland Ordnungs- und Verkehrsamt, Sachgebiet Feuer-