(1) Kreistagsabgeordnete erhalten monatlich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 220 EUR. Im Falle eines Mandatswechsels innerhalb eines laufenden Monats ... Gremien, in die sie durch den Kreistag entsandt wurden, ein Sit- zungsgeld in Höhe von jeweils 20 EUR, soweit kein anderweitiger Aufwendungsersatz für die Sitzungs- ... Kreistagssitzung dienende Fraktionssitzung ein Sitzungsgeld in derselben Höhe gewährt. (2) Ausschussvorsitzende – außer der/die Vorsitzende des Kreisa