Anschlusspflichtiger Abfallbehälter bei Mieter- bzw. Eigentümerwechsel vom Grundstück entfernt; 15. entgegen § 19 Abs. 1 als Anschlusspflichtiger ein zu geringes ... Abfallbehälter einfüllt, die für die Entsorgung von Abfällen anderer Grundstücke aufgestellt wurden; 21. entgegen § 25 Abs. 5 zum Einsammeln bereitgestellte ... notwendig, die Freilandhaltung von Geflügel auf entsprechend umzäunte Grundstücke zu beschränken. Diese Allgemeinverfügung ergeht unter dem Widerrufsvorbehalt