3. Schulen und sonstigen Einrichtungen in Trägerschaft des Landkreises Havelland, Schulen anderer Schulträger, Verbänden, Vereinen sowie sonstigen Personen ... Beseitigung von Schäden, die durch das Tragen nicht zulässiger Schuhe entstanden sind, sind vom Verursacher zu tragen. Diese Regelung trifft für Besucher ... ist. 4. Ein Rechtsanspruch auf Nutzung der Sporthalle besteht nicht. II. Antrags- und Genehmigungsverfahren 1. Anträge auf Nutzung der Sporthalle sind s
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