die Vorschriften der §§ 16, 28, 29 und 30 IfSG. Danach hat die zuständige Behörde unverzüglich die notwendigen Schutzmaßnahmen anzuordnen, um eine Weiter ... De-Mail an die De-Mailadresse: poststelle@havelland.de-mail.de zu senden. Behörden, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Rechtsanwältinnen ... und Rechtsanwälte können für die elektronische Form das besondere Behördenpostfach (beBPo) nutzen. Rathenow, den 17. Februar 2022 gez. Lewandowski Landrat