Schreiben vom 02. Mai 2002 , AZ.: A5.63 311/63 erteilte die zuständige Behörde, das Landesumweltamt Brandenburg, die Zustimmung zum Ausschluss von Abfällen ... von Abs. 1 und Abs. 2 kann der Landkreis mit Zustimmung der zuständigen Behörde allgemein durch amtliche Bekanntmachung oder im Einzelfall durch Anordnung