Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. (8) Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr ... Die Mitglieder sind zur Zahlung eines Jahresbeitrages verpflichtet, dessen Höhe und Fälligkeit von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird. Im Einzelfall