und jedes vorüber- gehend genutzte Objekt eines anschlusspflichtigen Grundstücks erhoben. (1.1) Basisgebühr für Haushalte (1.1.1) Die Basisgebühr für Haushalte ... Die Basisgebühr für vorübergehend genutzte Objekte (z. B. Wochenend- grundstücke) beträgt jährlich 29,87 EUR. Soweit diese Objekte mit den üblichen Ent- ... und für jedes vorübergehend genutzte Objekt eines anschlusspflichtigen Grundstücks ist eine Entleerungsgebühr nach Maßgabe des Folgenden zu entrichten. Die