der Abfallbehälter ohne den elektronischen Datenträger ist unzulässig. Die elektronische Erfassung dieser Daten bei der Entleerung bildet die Grundlage für ... Einzelfall zulassen. (4) Die Abfallbehälter sind mit einem elektronischen Datenträger (Chip) ausgestattet, der der Zuordnung der Abfallbehälter zu den Gebü ... Abfallbehälter einschließlich der an ihnen angebrachten elektronischen Datenträger/Chips in einem gebrauchsfähigen, sauberen und unfallsicheren Zustand erhalten