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Überschwemmungsgebiet für Großen Havelländischen Hauptkanal festgesetzt

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nummer 37 des Landes Brandenburg vom 16. September 2020 ist die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für den Großen Havelländischen Hauptkanal in Kraft getreten.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nummer 37 des Landes Brandenburg vom 16. September 2020 ist die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für den Großen Havelländischen Hauptkanal in Kraft getreten. Das festgesetzte Überschwemmungsgebiet umfasst die Stadt Nauen, die Ämter Friesack und Nennhausen sowie die Gemeinden Brieselang, Fehrbellin und Wustermark. Es erstreckt sich weitgehend auf landwirtschaftlich genutzte Bereiche und Feuchtgebiete. Urbane Gebiete sind nur geringfügig betroffen.

Festgesetzt wird die bei einem hundertjährlichen Hochwasser natürlicherweise überschwemmte Fläche. Dort sind Schutzbestimmungen notwendig, die vor allem gewährleisten sollen, dass ein Abfließen des Wassers nicht behindert wird. Zudem soll das abfließende Wasser nicht durch wassergefährdende Stoffe wie Treibstoffe, Heizöle, Pflanzenschutzmittel oder Dünger verschmutzt werden. Das Schadenspotenzial durch die Errichtung neuer Gebäude und Anlagen oder andere wertsteigernde Flächennutzungen dürfen in diesen Gebieten nicht erhöht werden.

Das festgesetzte Überschwemmungsgebiet kann auf der Auskunftsplattform Wasser, einem Geodatendienst des Landesamtes für Umwelt Brandenburg, unter www.apw.brandenburg.de  eingesehen werden.