3 GBBerG ist der Antragsteller verpflichtet, dem betroffenen Grundstückseigentümer einen einmaligen Ausgleich für das einzutragende Recht zu zahlen. Ansprüche ... 3 GBBerG ist der Antragsteller verpflichtet, dem betroffenen Grundstückseigentümer einen einmaligen Ausgleich für das einzutragende Recht zu zahlen. Ansprüche ... 3 GBBerG ist der Antragsteller verpflichtet, dem betroffenen Grundstückseigentümer einen einmaligen Ausgleich für das einzutragende Recht zu zahlen. Ansprüche