Gesetze und Rechtsverordnungen ist die Genehmigung der dafür zuständigen Behörde mit dem Antrag vorzulegen. Ist das nicht möglich, wird die Bewilligung nur ... in der Höhe der Fördermittel mit einem Fördervermerk durch die prüfende Behörde versehen. 7.4 Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung